FAQ
Die wichtigsten Antworten rund um unser Gewinnspiel
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die bei der Teilnahme am Gewinnspiel „70 Jahre voller Küchengeschichten“ auftauchen könnten.
1. Von wann bis wann kann ich an der Aktion teilnehmen?
Bis zum 30.09.2020 um 23:59 deutscher Zeit kannst du deine Kassenbons über die Website www.bad-reichenhaller.de/jubiläum hochladen und somit teilnehmen.
2. Wie kann ich teilnehmen?
Eine Teilnahme kommt ausschließlich durch die Eingabe deiner Kontaktdaten und dem Hochladen des Kassenbons über die Aktionsseite www.bad-reichenhaller.de/jubiläum zustande. Eine schriftliche, postalische Teilnahme ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorausgesetzt ist der Kauf von zwei Bad Reichenhaller Produkten nach Wahl. Die beiden Produkte müssen auf einem Kassenbon sein und innerhalb des Gewinnspielzeitraums, also bis zum 30.09.2020, gekauft worden sein. Das Kaufdatum muss auf dem Kassenbon eindeutig zu erkennen sein
3. Kann ich mehrmals am Gewinnspiel teilnehmen?
Ja! Mit dem Kauf weiterer Produkte kann mehrmals am Gewinnspiel teilgenommen werden (mit jeweils zwei Produkten pro Teilnahme).
4. Ist es egal welche Bad Reichenhaller Produkte ich kaufe?
Ja, jedes Produkt aus unserem Bad Reichenhaller Sortiment kann gekauft werden. Aktionspackungen (die mehrere Produkte beinhalten) gelten lediglich als ein Produkt.
5. Müssen die zwei gekauften Produkte auf einem Kassenbon sein?
Ja, die zwei gekauften Bad Reichenhaller Produkte müssen auf einem Kassenbon sein.
6. Müssen die zwei Produkte im Gewinnspielzeitraum gekauft werden?
Ja, die zwei Produkte müssen innerhalb des Gewinnspielzeitraums, also bis zum 30.09.2020, gekauft werden. Das Kaufdatum muss auf dem Kassenbon eindeutig zu erkennen sein.
7. Müssen die Bad Reichenhaller Produkte auf einmal gekauft werden?
Ja, die zwei Produkte müssen gleichzeitig in einem Kauf erworben werden.
8. Spielt es eine Rolle, in welchem Geschäft die Bad Reichenhaller Produkte gekauft werden?
Nein, wo die zwei Bad Reichenhaller Produkte gekauft werden, ist nicht wichtig. Allerdings muss auf dem Kassenbon deutlich stehen, dass es sich um Bad Reichenhaller Salz handelt.
9. Welche Angaben müssen auf dem Kassenbon erkennbar sein?
Auf dem Foto/Scan des Kassenbons müssen das Kaufdatum, die zwei gekauften Bad Reichenhaller Produkte mit Preis und Anzahl sowie der Name des Marktes eindeutig zu erkennen sein.
10. Ich habe meinen Kassenbon weggeworfen, kann ich trotzdem teilnehmen?
Leider ist eine Teilnahme ohne einen Kassenbon, der die erforderliche Anzahl an gekauften Bad Reichenhaller Produkten belegt, nicht möglich. Das Abfotografieren und Hochladen oder das postalische Einsenden von Produktverpackungen ersetzt nicht den Kassenbon, ist daher keine Teilnahme und wird nicht berücksichtigt.
11. Wer darf am Gewinnspiel teilnehmen? Wer ist teilnahmeberechtigt?
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland. Mitarbeiter der Südwestdeutsche Salzwerke AG sowie der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Agentur sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse und/oder über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.
12. Was passiert mit meinen Daten nach Gewinnspielteilnahme?
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel „70 Jahre voller Küchengeschichten“ erklärst du dich damit einverstanden, dass die Südwestdeutsche Salzwerke AG oder das/die von ihr zur Durchführung beauftragte/n Unternehmen die dazu erforderlichen Daten (Anrede, Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, sowie Geburtsdatum) für den Zeitraum der Verlosung/Gewinnspiel speichern darf. Die Daten werden nur verwendet, um den Gewinner zu ermitteln und zu benachrichtigen. Es steht dir jederzeit frei, die Einwilligung zur Speicherung oder sonstiger Nutzung der Daten zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Südwestdeutsche Salzwerke AG weist darauf hin, dass alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers aus der Verlosung/Gewinnspiel Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Deinen Widerruf richtest du bitte an: gewinnspiel@bad-reichenhaller.de
13. Muss ich den Originalkassenbon aufbewahren?
Der originale Kassenbon muss nicht aufbewahrt werden.
14. Wann erfahre ich, ob ich gewonnen habe?
Der Gewinner der Traumküche wird am 14.10.2020 unter allen Teilnehmern per Losentscheid ermittelt und im Anschluss schriftlich über den Gewinn benachrichtigt. Die Verlosung der Sofortbildkameras erfolgt monatlich im Nachhinein bis zum 15. des Folgemonats unter allen Teilnehmern. Die Gewinner werden bis zum Ende des Folgemonats schriftlich über ihren Gewinn benachrichtigt.
15. Kann man den Gewinn umtauschen?
Eine Barauszahlung oder ein Tausch der Gewinne sowie deren Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
16. An wen kann ich mich wenden, wenn mein Gewinn Mängel aufweist?
Mit dem Kaufvertrag über eine Küche hat die Südwestdeutsche Salzwerke AG nichts zu tun, jegliche Gewährleistungsmängel betreffen ausschließlich die Parteien dieses Vertrages. Die Sofortbildkameras vom Hersteller FUJIFILM haben 2 Jahre Garantie. Während der Garantiephase können sich die Gewinner bei Mängeln an die SERTRONICS GmbH unter den unten angegebenen Kontaktdaten wenden. Hierzu muss im Garantiefall den Lieferschein, der bei der Übermittlung des Gewinns von der Südwestdeutschen Salzwerke AG mitgeschickt wird, aufbewahrt und vorgewiesen werden.
SERTRONICS GmbH
Bayernstraße 33
30855 Hannover
Tel.: +49 511 / 67 699 70
E-Mail: hannover@sertronics.de
Wenn hier die passende Frage nicht dabei war, freuen wir uns über eine E-Mail an gewinnspiel@bad-reichenhaller.de